0
Warenkorb

Keine Produkte im Warenkorb.

Garantie

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Garantiebedingungen gelten für Insektenschutzsysteme für Fenster und Türen, die von SIA „RIPO International“, Registrierungsnummer 40003120298 (nachfolgend -der Verkäufer), hergestellt werden (nachfolgend – das Produkt).
1.2. Die Garantie deckt jede Vertragswidrigkeit des Produkts ab, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand oder während der Garantiezeit sichtbar wird, einschließlich Herstellungsfehlern und Materialmängeln.
1.3. Die Vertragskonformität des Produkts wird anhand der vom Verkäufer bereitgestellten Produktbeschreibung, technischen Spezifikationen und Bestellparameter sowie des vorgesehenen Verwendungszwecks und der üblichen Nutzungsbedingungen beurteilt.
1.4. Subjektive Erwartungen, Annahmen oder Auslegungen des Käufers, die nicht ausdrücklich durch die vom Verkäufer bereitgestellten Informationen gestützt werden, gelten nicht als Vertragswidrigkeit.
1.5. Diese Garantiebedingungen schränken die gesetzlichen Rechte der Verbraucher nicht ein gemäß:
1.5.1. dem Verbraucherschutzgesetz der Republik Lettland;
1.5.2. der Richtlinie (EU) 2019/771 des Europäischen Parlaments und des Rates;
1.5.3. anderen anwendbaren Rechtsvorschriften der Republik Lettland und der Europäischen Union.

2. Garantiezeit

2.1. Für Privatpersonen (Verbraucher) beträgt die Garantiezeit 24 Monate ab dem Lieferdatum.
2.2. Für Geschäftskunden beträgt die Garantiezeit 12 Monate ab dem Lieferdatum.
2.3. Die Garantie gilt ausschließlich für Mängel, die auf Herstellungsfehler oder Materialabweichungen zurückzuführen sind.
2.4. Die Garantiezeit bestimmt den Zeitraum, in dem der Verkäufer für Vertragswidrigkeiten haftet, und stellt keine Aussage über die erwartete Lebensdauer des Produkts dar.
2.5. Die tatsächliche Lebensdauer des Produkts hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. Nutzungsintensität, Montagequalität, Umgebungsbedingungen und allgemeinen Einsatzbedingungen.
2.6. Angaben zur Haltbarkeit oder Lebensdauer dienen lediglich als allgemeine Orientierung und stellen keine Garantie für eine bestimmte Nutzungsdauer dar.

3. Maßgefertigte Produkte

3.1. Produkte, die nach individuellen Maßen oder Spezifikationen des Käufers gefertigt werden, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, gemäß den Vorschriften zu Fernabsatzverträgen der Republik Lettland sowie Artikel 16(c) der Richtlinie 2011/83/EU.
3.2. Folgende Fälle gelten nicht als Garantieanspruch:
3.2.1. Fehler aufgrund falscher Maße oder Angaben des Käufers;
3.2.2. geringfügige technische oder optische Abweichungen, die die Funktionalität des Produkts nicht beeinträchtigen.
3.3. Die Montage oder Nutzung des Produkts gilt als Bestätigung, dass das Produkt der Bestellung entspricht.

4. Umfang der Garantie

4.1. Die Garantie umfasst:
4.1.1. Herstellungsfehler;
4.1.2. fehlerhafte Produktion;
4.1.3. konstruktive oder materialbedingte Mängel;
4.1.4. Abweichungen von den bestellten Spezifikationen, sofern diese im Produktionsprozess entstanden sind.

5. Garantieausschlüsse

5.1. Die Garantie deckt keine Mängel oder Schäden ab, die entstehen durch:
5.1.1. unsachgemäße Montage oder Installation;
5.1.2. falsche Nutzung oder Bedienung;
5.1.3. normale Abnutzung;
5.1.4. mechanische Beschädigungen oder äußere Einwirkungen;
5.1.5. Verformungen der umgebenden Bauteile (z. B. Fenster- oder Türrahmen);
5.1.6. Änderungen oder Reparaturen ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers;
5.1.7. Eingriffe Dritter;
5.1.8. Nutzung des Produkts außerhalb seines vorgesehenen Verwendungszwecks.
5.2. Von der Garantie ausgeschlossen ist die normale Abnutzung, einschließlich des Insektenschutzgewebes und beweglicher Teile, die sich bei üblicher Nutzung abnutzen.
5.3. Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch Feuchtigkeit, Temperatur oder andere Umwelteinflüsse verursacht werden, sofern diese die üblichen Einsatzbedingungen überschreiten oder nicht dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen.
Im Sinne dieser Garantie gelten als normale Einsatzbedingungen die Nutzung des Produkts unter klimatischen Bedingungen in Lettland und der Europäischen Union sowie entsprechend den Montage- und Nutzungshinweisen des Verkäufers.
5.4. Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch höhere Gewalt verursacht wurden.

6. Geltendmachung und Bearbeitung von Garantieansprüchen

6.1. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über einen festgestellten Mangel so schnell wie möglich nach dessen Entdeckung zu informieren. Geschäftskunden müssen festgestellte Mängel spätestens innerhalb von 3 (drei) Arbeitstagen melden.
Bei Fragen oder zur Einreichung eines Garantieanspruchs kontaktieren Sie uns bitte:
6.1.1. E-Mail: info@insectnets.com
6.1.2. Telefon: +371 28 736 002
6.2. Der Verkäufer kann folgende Informationen anfordern:
6.2.1. Foto- oder Videonachweise;
6.2.2. eine detaillierte Beschreibung des Mangels;
6.2.3. Einsendung des Produkts zur Prüfung oder Begutachtung.
6.3. Jeder Anspruch wird individuell geprüft.
6.4. Ergibt die Prüfung, dass der Mangel nicht auf Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen ist, behält sich der Verkäufer das Recht vor:
6.4.1. den Garantieanspruch abzulehnen;
6.4.2. die Erstattung angemessener Kosten für Diagnose, Transport oder Prüfung zu verlangen.
6.5. Falls das Produkt an die Produktionsstätte des Verkäufers zurückgesendet werden muss, werden die Versandmodalitäten zwischen den Parteien abgestimmt.
6.6. Wird ein Garantieanspruch anerkannt, übernimmt der Verkäufer sämtliche Kosten für Transport, Reparatur oder Ersatz.
6.7. Der Verkäufer prüft den Garantieanspruch und gibt innerhalb von 5-10 (fünf bis zehn) Arbeitstagen nach Erhalt aller erforderlichen Informationen und – falls notwendig – nach Eingang des Produkts eine Rückmeldung. Sollte die Prüfung aus objektiven Gründen mehr Zeit in Anspruch nehmen, wird der Käufer entsprechend informiert.

7. Pflichten des Verkäufers

7.1. Wird ein berechtigter Garantieanspruch bestätigt, wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen:
7.1.1. den Mangel beheben;
7.1.2. das Produkt oder ein defektes Teil ersetzen;
7.1.3. oder den Kaufpreis erstatten, sofern eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich ist.
7.2. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Verkäufer nicht für indirekte oder Folgeschäden.
7.3. Reparaturen oder Ersatzlieferungen im Rahmen dieser Garantie verlängern die ursprüngliche Garantiezeit nicht.